Am 23. August 2023 veröffentlichte der Redakteur Uli Bachmeier in der Augsburger Allgemeinen den Kommentar: „Die AfD ist zwar demokratisch gewählt, aber keine demokratische Partei“.

Unterstellt wurde uns darin unter anderem, dass wir undifferenziert „migrations- und islamfeindlich“ seien und dass wir das Mehrparteiensystem abschaffen wollen würden.
Herausstechend in diesem Kommentar war, dass Herr Bachmeier uns unter Berufung auf das Bundesamt für Verfassungsschutz „Staatsfeindliche Hetze“ vorwarf. [1]

Dazu der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion, Raimond Scheirich:
„War es Absicht oder schlicht politisch-historische Unkenntnis, dass der Redakteur Bachmeier den geschichtlich äußerst belasteten Begriff „Staatsfeindliche Hetze“ in seinem Kommentar verwendete?
Nur kurz zur Erinnerung:
Der Paragraph 106 des DDR-Strafgesetzbuches hatte exakt den selben Titel![2][3] Dieser war in seiner Formulierung so windelweich gefasst, dass jeder, der auch nur die leiseste Kritik an den Verhältnissen der DDR geübt hatte, zu drakonischen Gefängnisstrafen verurteilt werden konnte.
Oppositionelle als „Staatsfeinde“ zu bezeichnen, ist ein ganz klares Merkmal totalitärer Regime. Auch der Gesundheitsminister Lauterbach hatte im April dieses Jahres verlauten lassen, dass wir „Noch nie so viele Staatsfeinde wie jetzt“ in unserem Land hätten.[4]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Unikum unter den Staaten, die sich „demokratisch“ nennen. In keinem dieser Staaten gibt es einen Inlandsgeheimdienst, der den Auftrag von Seiten der Regierung hat, Oppositionelle auszuhorchen und auszuforschen.  Dessen Chef, Thomas Haldenwang, hat vor laufender Kamera ganz offen zugegeben, dass es sein Auftrag wäre, die Umfragewerte der AfD kleinzuhalten.[5] Immerhin in Thüringen hatte der dortige Verfassungsschutz kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Gera einen saftigen Dämpfer verpasst bekommen.[6]

Nur die AfD kämpft gegen den politischen Missbrauch der Justiz in unserem Land.“
 
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