Gibt es bereits ein Zuviel bei Behörden, die nichts feststellen (können) und zu wenig bei vor Ort in Heimen tätigen Mitarbeitern? An der Anzahl der überwachenden Behörden kann es jedenfalls nicht liegen!
Bayern hat als erstes Bundesland ein eigenes Landesamt geschaffen, das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP), das sich um die Belange der Pflege kümmern soll. Es wurde von der vormaligen Bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml am 20. September 2018 eröffnet. Das Landesamt ist für alle Fragen rund um die Versorgung von älteren Mitbürgern, aber auch für die Einhaltung der Anforderungen an eine sach- und fachgerechte Versorgung der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen eingerichtet worden.
Die Bezirksregierungen haben die Aufsicht über die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).
Die Stadt Augsburg wiederum unterhält im Gesundheitsamt die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) deren Mitarbeiter Alten- und Pflegeheime, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Wohnformen für Menschen mit Behinderung kontrollieren. Mindestens einmal im Jahr wird dahingehend eine Begehung vorgenommen und ein Kontrollbericht angefertigt. Auch das Beschwerde-Management ist bei der städtischen Heimaufsicht angesiedelt.
Neben den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes besucht auch der Medizinische Dienst der Pflegekassen einmal im Jahr die Heime und bewertet sie. Die vier öffentlichen Einrichtungen, LfP, Bezirksregierungen, Fachstelle am Gesundheitsamt und Medizinischer Dienst, sind für die Aufsicht von Altenheimen zuständig und der Laie fragt sich zurecht, wie es zu den negativen Zuständen kommen kann, wie sie der BR und die örtliche Zeitung vom Alten- und Pflegeheim in der Ebnerstaße berichten.