Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 28. Oktober den 1.Nachtragshaushalt zum Haushalt 2021 beschlossen. Und angesetzte Abstimmungen zum Haushalt sind traditionell Anlass für die nicht an der Stadtregierung beteiligten Parteien / Gruppierungen Kritik an der jeweiligen Regierung zu üben. Hier mein Beitrag zu dieser Debatte wie ich ihn im Stadtrat vorgetragen habe:
Besten Dank an Herrn Finanzreferenten Roland Barth und seine Mitarbeiterinnen + Mitarbeiter vom Amt für Finanzen, Kämmerei, auch von unserer Seite.
Nach den vorliegenden Zahlen steigen die Ausgaben im Nachtragshaushalt gegenüber den im Doppelhaushalt angesetzten Beträgen im
Verwaltungshaushalt auf 999.415.000, -€.
Im Vermögenshaushalt betragen sie 198.405.000, -€
Wir sehen im Vergleich zum ersten Nachtragshaushalt 2020 eine Zunahme im Gesamtvolumen von 1.180 Mio. auf 1.198 Mio.€ oder um 18 Mio. gerade mal so 1 1/2%.
Allerdings waren im ersten Nachtragshaushalt 2020
im Verwaltungshaushalt 960 Mio.€
und im Vermögenshaushalt noch 220 Mio.€ angesetzt.
Hier ist eine Verschiebung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt eingetreten.
Der Verwaltungshaushalt wächst um 40 Mio.€ oder ca. 4.5%. Im Vermögenshaushalt ist ein Rückgang von 220 auf nur noch
198 Mio.€ angesetzt, das sind 10%.
Vermutlich ist die Auseinanderentwicklung von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aber noch ausgeprägter, wie das hier im vorliegenden Entwurf dargestellt wird. Weil einige dem Vermögenshaushalt zugeordnete Ausgaben nur noch formal dem Vermögen zugeordnet werden können.
Auch die Rückzahlung der Kita Gebühren ist durch den Vermögenshaushalt gedeckt, weil die Deckungsreserve im Verwaltungshaushalt bereits aufgebracht ist.
Wenn wir davon ausgehen, dass es sich bei den Ausgaben im Vermögenshaushalt um Investitionen in die Zukunft handelt und im Bereich des Verwaltungshaushalts um Ausgaben zum Bestreiten des Tagesgeschäfts (Löhne, Gehälter, Sozialkosten, Betriebsunterhalt …) ist das schon eine recht eigentümliche Auffassung von finanzieller Nachhaltigkeit den uns die Schwarz-Grüne Koalition hier präsentiert.
Einen anschaulichen Bericht zur finanziellen Situation gibt der Genehmigungsbescheid der Schwäbischen Bezirksregierung zu Haushaltsplan Doppelhaushalt 2021/22
Darin wird bemängelt bzw. angeführt:
Die Steuerkraft sinke und ist mit 1.033, -€ je Einwohner deutlich unter dem Landesdurchschnitt bei kreisfreien Städten mit 1.632, – (dort 60% mehr Steuereinnahmen / Einwohner).
Weiter reklamiert die Bezirksregierung In 2022 (!) keine Investitionsrate aus dem Verwaltungshaushalt!
Ebenso wie bereits 2021! Auch bereits im Jahr 2021 ging die Kämmerei von einer fehlenden Investitionsrate aus dem Verwaltungshaushalt aus -lt. unseren Unterlagen.
Man fragt sich, wie bei einer Investitionsrate von Null die 1 Mrd.€, die für die Sanierung der Augsburger Schulen erforderlich ist, aufgebracht werden soll, von der Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wild gegenüber der Presse sprach –
und der Sanierung der Dominikanerkirche als Unterkunft für das Römische Museum.
Der überdurchschnittliche Schuldendienst belastet die Nettoeinnahmen des Verwaltungshaushalts mit 7-8% im Jahr. In anderen Städten beträgt der Schuldendienst 3,2%
Wofür gibt die Stadt die 1,2 Mrd.€ dann aus, wenn nicht für Investitionen
Für Personal und Soziales; und Schuldendienst
Der Ausgabenansatz für Personal im Haushaltsjahr 2021 beträgt ca. 347 Mio €,
Zwar hatte man sich mit der Corona-Situation einem Besetzungs – Moratorium unterworfen, das man aber schon wieder aufgeweicht hat. Außerdem hat man die Schaffung einer Reihe von neuen Stellen beschlossen.
Der Zuschussbedarf bei den städtischen Sozialleistungen einschließlich der Bezirksumlage beträgt um die 180 Mio.€ (Sozialhilfe, Grundsicherung und Bezirksumlage und Jugendhilfe). Nach dem Haushaltsplan steigt er damit um 43 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr an oder 34%
Dabei muss die Stadt noch froh sein, dass der Bund im Rahmen des Solidarpaktes die Erstattung bei Kosten der Unterkunft (KdU) bei der Grundsicherung dauerhaft um 25% erhöht hat auf jetzt über 70%.
Die Gesamtkosten in den vier Sozialbereichen Leistungen SGB XII (Sozialhilfe), Grundsicherung nach SGB II (Hartz 4), Bezirksumlage und Jugendhilfe betragen 250 Mio.€. Ohne die Kosten des städtischen Personals das für die Sachbearbeitung erforderlich ist. Und da sind die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mit ausgewiesen, angeblich, weil die zu 100% erstattet werden.
Ist im Fall Augsburg nicht richtig. Kosten des Personals für die Betreuung vormals junger Erwachsener Flüchtlinge trägt hier die Stadtkasse.
Augsburg hat auch ein Armutsproblem. Das durchschnittliche verfügbare Jahreseinkommen der Bürger liegt bei gerade um die 20.000, -€ und ist das niedrigste aller Städte in der Region.
Die Schulden steigen vom Beginn bis Ende des HJ 2021 von 396 auf voraussichtlich 408 bis 409 Mio.€ obwohl im ursprünglichen Ansatz noch für 2021 mit einem geringen Rückgang gerechnet wurde.
Dazu kommen noch die Schulden der städtischen Eigenbetriebe.
Während man die bestehenden Schulden innerhalb von 11 Jahren abbezahlen beabsichtigt, will man sich für die Schuldentilgung zur Theatersanierung 20 Jahre Zeit lassen.
Ein anschauliches Beispiel der bestehenden Augsburger Finanz-Realität ist die Finanzierung des Bauprojekts Westendorfer Weg über die zweite Säule des Bayerischen Wohnraumförderprogramms das der Freistaat zur Bewältigung der Flüchtlingskrise initiiert hat. Hier standen drei Varianten der Darlehenstilgung zur Wahl. Innerhalb von 10 Jahren oder 20 Jahren Tilgung war der Kredit zinslos. Oder 30 Jahre lang tilgen – dafür aber fallen Zinsen an. Die Stadtregierung wählte die Variante 3 mit 30 Jahre dauernder Tilgung, allerdings mit Zinszahlungen.
Das ist eine Hypothek in die Zukunft und ist die Finanz-Realität der Schwarz-Grünen Stadtregierung.