Als AfD-Stadtratsfraktion äußern wir unseren Unmut über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Plakatierverordnung in Augsburg. Wir finden auch, dass es dringend notwendig ist, praktikable und faire Lösungen zu finden. Diese sollten allerdings die demokratische Meinungsvielfalt fördern und sie nicht behindern.
Aktuell dürfen in Augsburg, entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, bis zu sechs Wochen vor Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und kommunalen Bürgerentscheiden Anschläge angebracht werden.
Jedoch beabsichtigt die Stadt künftig, die maximale Aufhängehöhe der Plakatoberkante auf 2,60 Meter zu beschränken, was für uns schlichtweg inakzeptabel ist. Als Partei, deren Plakate, welche unter 4 Metern Höhe hängen zu 90% beschädigt werden, fühlen wir uns durch diese Neuerung massiv benachteiligt!
Statt Bäume als Plakatierflächen gänzlich auszuschließen und eine Höhenbegrenzung von 2,60 Meter einzuführen, wäre nicht auch eine Mengenbegrenzung von maximal drei Plakaten pro Aufhängeort eine durchaus zielführende Lösung, um eine Überflutung einzelner Standorte mit bis zu vier bis fünf Plakaten übereinander zu erreichen?
Es ist heuchlerisch, dass gerade die Grünen, die bei der letzten Landtagswahl mit Abstand die meisten Plakate ausgebracht haben, nun nach Regulierung von oben rufen, statt sich selbst in die Verantwortung zu nehmen und weniger zu plakatieren.
Es ist entscheidend, dass die Plakatierverordnung in Augsburg im Einklang mit demokratischen Prinzipien gestaltet wird und allen Parteien faire Chancen eingeräumt werden, um ihre politischen Standpunkte darzubieten. Weitere Änderungen und Anpassungen dürfen erst nach einer umfassenden Evaluation der Wirkung, der kürzlich beschlossenen Verkürzung des Plakatierzeitraums auf sechs Wochen, erfolgen.