Zwei Bürger, die sich noch der Wahrung eines fairen politischen Diskurses bewusst sind, haben bei der Regierung von Schwaben Beschwerde gegen Eva Weber eingelegt. Die Oberbürgermeisterin von Augsburg steht im Zentrum einer Debatte darüber, ob sie mit ihrem Aufruf zur Teilnahme an der Demo „Augsburg gegen rechts“ gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass sie als Wahlbeamtin neutral bleiben müsse, da die städtische Verwaltung allen Bürgern dienen sollte und sie diese Plattform ausgenutzt hat, um parteilichen Interessen massive Vorteile zu verschaffen.
Wir erinnern uns an ähnliche Kontroversen in der Vergangenheit, wie zum Beispiel der Fall Angela Merkel und ihr Verstoß gegen Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, als sie sich erdreistet hatte eine legitime demokratische Wahl als „unverzeihlich“ zu bezeichnen und diese rückgängig zu machen. Es ist eine Mahnung an uns alle, dass Amtsträger die Grenzen ihrer politischen Einflussnahme nicht immer respektieren und Neutralitätsverpflichtungen brechen. Wir erwarten, dass gegen die CSU-Oberbürgermeisterin ein ähnliches Urteil wie gegen Frau Merkel fallen wird, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Regierung einigermaßen wiederherstellen zu können.