Der 18-jährige Syrer, der beschuldigt wird die Israel-Flagge auf dem Augsburger Rathausplatz geschändet zu haben, soll nun vor Gericht. Der Straftatbestand umfasst die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten sowie Sachbeschädigung. Da der Beschuldigte jedoch nicht auffindbar ist, hat Amtsgericht den Aufenthaltsort des Hauptverdächtigen als unbekannt gemeldet und leitet nun eine Fahndung ein.
Für die Flaggenschändung droht dem 18-jährigen Syrer eine Höchststrafe nach Jugendrecht von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. In diesem Zusammenhang kritisieren wir die mangelhafte Identitätsprüfungillegal eingereister Migranten. Dass der beschuldigte nun schlichtweg „nicht Auffindbar“ ist und womöglich schon längst unter einer weiteren Identität an einem anderen Ort lebt, spricht Bände über die völlig aus dem Ruder gelaufene Migrationspolitik der Altparteien.