Deutschland – kaum ein Land besteuert die Arbeit so hoch wie Deutschland. Derzeit werden auf unsere tägliche Arbeit bis zu 40 Prozent Steuerabgaben fällig. Dies ist übergreifend auch beim Erben der Fall. Wer in Augsburg mehr wie eine Wohnung erbt, ist im Normalfall schon erbschaftssteuerpflichtig. (1)
So heißt es in einem Antrag der AfD-Bundesfraktion vom 12.04.2023:
„Bisher sei das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer für die Länder mit 11,1 Milliarden Euro für das Jahr 2021 vernachlässigbar gewesen. Allerdings werde das Aufkommen aus diesen Steuern in Folge höherer Bewertungen von Immobilien durch das Jahressteuergesetz 2022 massiv steigen. Angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise werde es zu signifikanten Erhöhungen der Erbschaftssteuer kommen. In Einzelfällen seien Steigerungen bis zum 21-Fachen der heute zu zahlenden Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erwarten.“ (2)
Markus Striedl, Augsburger AfD-Stadtrat, nimmt dazu wie folgt Stellung: „Arbeit muss sich wieder lohnen. Eigentum muss sich wieder finanzierbar gestalten. Unsere Bürger müssen durch eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer auf Bundesebene, wie im Antrag vom 12.04.2023 entlastet werden. Gerade in Städten wie Augsburg, wo Haus und Grundstückspreise Recht hoch und Einkommen niedrig sind, wird es sich künftig nicht vermeiden lassen, das Erben aufgrund der Erbschaftssteuer ihr Eigentum verkaufen müssen. Und das, obwohl jede Mark und jeder Euro, der in der Immobilie steckt, schon einmal versteuert wurde.
(2) https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-942906