Das Problem der schwarz-grünen Stadtregierung mit den 4.933 Überstunden des Baureferenten!
Ein Bericht im Münchner Merkur, einer in der örtlichen Stadtzeitung, weit über ein Dutzend Artikel in der Augsburger Allgemeinen und die Titelstory der BILD am Sonntag haben die Angelegenheit bundesweit öffentlich gemacht. Danach möchte der Augsburger Baureferent, Gerd Merkle, der demnächst aus dem aktiven Dienst ausscheidet, die in den Jahren 1994 bis 2008 angefallenen Überstunden in Geld ausbezahlt erhalten. Inwieweit dafür eine rechtliche Grundlage besteht ist mittlerweile strittig.
Zum Sachverhalt (nach Presseberichten, die Angelegenheit war nicht öffentlich im Ausschuss beraten):
Vor seiner Wahl zum Baureferenten 2008, war Gerd Merkle im Baureferat vorwiegend für spezielle Aufgaben als Angestellter Architekt beschäftigt. In dieser Zeit (1994 bis 2008) häufte er, nach Angabe der Augsburger Allgemeinen mehr als 4.500, nach Bild am Sonntag 4.933 Überstunden an, die er jetzt ausbezahlt erhalten will. Lt. Allgemeine über 200.000 € lt. Bild am Sonntag 220.000 €. Seit seiner Wahl zum Baureferenten 2008 ist Merkle Wahlbeamter (Gehaltsgruppe B!) und unterliegt damit keiner Arbeitszeitregelung und kann damit auch keine Überstunden geltend machen.
So wie berichtet, wurden die Überstunden Tag genau notiert und in Abständen, monatlich (?) und vermutlich auch am Jahresende jeweils vom Vorgesetzten abgezeichnet. Eine rechtliche Regelung wie weiter zu verfahren sei, soll es damals nicht gegeben haben. Es galt die sog. gesetzliche Arbeitszeit mit fester Zeit für Dienstbeginn und Dienstende.
Erst 2004 wurde dann die flexible Arbeitszeit eingeführt wobei jeder Bedienstete selber die Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende tabellarisch notiert und der Vorgesetzte die Auflistung abzeichnet. Erst 2011 wurden sog. Langzeitarbeitskonten eingeführt auf denen die Überstunden gesammelt werden können und Grundlage für den Anspruch Merkles dienen soll.
Unbestritten hat der Baureferent in der Zeit von 1994 bis 2008 die Überstunden rechtmäßig abgeleistet und so wie man ihn kennen gelernt hat, in dieser Zeit auch wertvolle Arbeit für die Stadt verrichtet. Nur denken wir, dass kein Rechtsanspruch auf entsprechende Freistellung oder Auszahlung in Geld besteht.
Die Ansprüche, sofern sie jemals rechtlich bestanden haben, sind mittlerweile verwirkt:
Verwirkt ist ein Anspruch aus rechtlicher Sicht wenn dieser “längere Zeit” nicht durchgesetzt wurde und hier die Stadt sich darauf einstellen konnte, dass ein Ausgleich auch nicht mehr geltend gemacht wird.
Der Anspruch dürfte nach bis zu 28 Jahren auch verjährt sein:
I.d.R. verjähren Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis nach drei Jahren.
Ferner ist die Regelung aus 2011 zu Langzeitarbeitskonten untauglich zur Begründung der Forderung. Die Überstunden wurden weit vor dem Zeitpunkt zu dem diese Regelung in Kraft trat erbracht.
Die Regelung zu Langzeitarbeitskonten sieht zudem nur im Ausnahmefall eine Auszahlung vor. Grundsätzlich sind Überstunden in Freizeit, spätestens vor Eintritt in den Ruhestand, einzubringen.
Baureferent Merkle hätte, sofern wirklich noch ein Anspruch bestehen würde, die Überstunden auch als Freizeit nehmen können so wie es die erst später in Kraft gesetzte Regelung zu Langzeitarbeitskonten bestimmt. Merkle geht nicht in Pension, sondern tritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein. Die Altersteilzeit ermöglicht es einem Bediensteten des öffentlichen Dienstes bis zu zwei Jahre vor Erreichen des Ruhestandsalters aus dem Dienst auszuscheiden. Dabei verzichtet der Bedienstete maximal 5 Jahre lang auf 20% seines Nettogehaltes darf dafür aber zwei Jahre früher aus dem Dienst ausscheiden. In der Summe sind das 40% weniger bei der Arbeitszeit, aber nur 20% weniger bei den Bezügen. Der Dienstherr (Stadt Augsburg) bezuschusst die Altersteilzeitregelung mit in der Summe max. einem Jahresgehalt (Differenz zwischen 60% der Bezüge und den 80% des Nettogehaltes). Im Falle von Baureferent Merkle eine relativ optimale Regelung bei den sehr hohen Bezügen in der Gehaltsstufe B eines Referenten!
Möglicherweise glauben auch die maßgeblichen Juristen der Stadt nicht so recht, dass ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht. Warum sonst hat man die Angelegenheit dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein gültiger Anspruch braucht nicht erst beschlossen werden.
Lt. Presseberichten haben lediglich zwei Ausschussmitglieder gegen eine Auszahlung der mehr als 200.000 € gestimmt. Mittlerweile nehmen aber die kritischen Stimmen zu. So brüsten sich Vertreter der Grünen sie hätten die Nebenbestimmung durchgesetzt, die Rechtsaufsicht der Regierung von Schwaben müsse die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigen. Nur: die Regierung von Schwaben lehnt das wegen einer fehlenden Zuständigkeit ab. Inzwischen hat die Mehrheit des Stadtrates beschlossen die Angelegenheit durch eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei bewerten zu lassen. Die Stadträte der AfD sprachen sich für eine Überprüfung durch eine öffentliche Stelle aus – z.B. durch den Bayer. Kommunalen Prüfverband.