Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, für Neukunden, deren vormalige Verträge bei Billiganbietern gekündigt wurden, erhöhte Tarife abzuverlangen.
Nach Ansicht des Gerichts müssen aufgrund der Monopolstellung dieser Stadtwerke alle Kunden der Grund- und Ersatzversorgung grundsätzlich gleichbehandelt werden, weil ansonsten Wettbewerbswidrigkeit und ein Verstoß gegen das Energiewirtschaftsgesetz vorliegen würde.
Auch bei den Augsburger Stadtwerken gibt es seit Anfang dieses Jahres eine Welle von Zwangsneukunden, die von ihren ehemaligen Anbieter entweder aufgrund von Vertragsklauseln oder Insolvenz die Kündigung erhalten hatten. Das Energiewirtschaftsgesetz besagt, dass die kommunalen Energieversorger diese in ihren Kundenstamm aufnehmen müssen.
Unklar ist, ob für die seit Januar mindestens 5000 Haushalte, die dafür in Frage kommen, ausreichend Ökostrom für den vergünstigten Auffangtarif “Strom Augsburg Natur” aus der Region vorhanden ist und von wem und zu welchen Tarifen die Stadtwerke Augsburg bei Flauten von Photovoltaik bzw. Windstrom ihren Bedarf decken.