Die kommende Hauptversammlung von KUKA wird für viele Kleinaktionäre wohl die letzte sein, die Chinesen übernehmen wohl zu 100%.
Im Jahr 2015 kaufte sich der Konzern Midea mit rund 5,4% die ersten Anteile und baute seine Beteiligung darauf immer weiter aus. Und obwohl der Haushaltsgeräte- und Klimaanlagenhersteller aus Fernost stets betonte, KUKA nicht komplett übernehmen zu wollen, war es Ende 2016 bereits zu spät: Der in Südchina ansässige Konzern hatte sich nach mehreren Aufkäufen knapp 95% der Aktienanteile gesichert.
Und so wurde der Augsburger Robotergigant zum Paradebeispiel asiatischer Übernahmen von deutschen Hightechfirmen. Auch eine nachträgliche Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, welche der Regierung mehr Mitsprache ermöglicht, kam für KUKA zu spät. Mehr als 500 Stellen wurden in den letzten Jahren gestrichen und gen Osten verlagert.
Man rechnet nun damit, dass es Midea auf einen sogenannten „Squeeze out“, zu Deutsch „Rausquetschen“, abgesehen hat. Das Verfahren bezeichnet ein aktienrechtliches Verdrängungsverfahren von Minderheitsaktionären, welches seit 2002 im Aktiengesetz (AktG), ausgearbeitet von Rot-Grün, geregelt ist.
Das Gesetz erlaubt es, dass durch den Beschluss eines Hauptaktionärs mit mehr als 95% der Anteile, die Aktien der Minderheitsaktionäre, auch gegen deren Einverständnis, enteignet werden und an den Mehrheitsaktionär übergehen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legt die zu bezahlende Barabfindung zur Entschädigung der Minderheitsaktionäre fest.
Die Regierung hat im Fall KUKA von Anfang an geschlafen und zu spät gegengesteuert. Ein solcher Ausverkauf deutschen Know-hows, hier im Land entwickelter Schlüsseltechnologien und Abzug von Arbeitsplätzen, muss in Zukunft unter allen Umständen verhindert werden. Aber was ist auch von einer grün-gesteuerten Regierung mit irren Umweltrettungsphantasien schon anderes zu erwarten? Das angestrebte Ziel der Deindustrialisierung Deutschlands ist jedenfalls in greifbarer Nähe.