Dass das Klimacamp am Moritzplatz der AfD politisch wie auch visuell ein Dorn im Auge ist, dürften die meisten unserer Leser und Wähler bereits wissen. Nichtsdestotrotz respektieren auch wir, dass das Camp unter dem besonderen Schutz des Demonstrationsrechts steht. Dies gilt allerdings eben nur so lange, wie die vorgegebenen Auflagen eingehalten werden. Dazu gehört u.a., dass sich wenigstens zwei Teilnehmer im entsprechenden und definierten Bereich aufhalten. Nur dann gilt eine Versammlung rein rechtlich als Demonstration im Sinne des Art. 2 Abs. 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG).
Und da speziell bei Corona-Protesten von Seiten der Ordnungsbehörden kein Auge zugedrückt wird, hat die AfD-Stadtratsfraktion in einem Antrag die Stadtverwaltung aufgefordert, dort täglich, regelmäßig und soweit möglich, stündlich die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren. Vor allem am Abend und in der Nacht könnte die Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen im Camp unterschritten werden, was dazu führen würde, dass keine Versammlung gemäß des Bayerischen Versammlungsgesetzes mehr vorliegt und das Klimacamp geräumt werden dürfte und sollte.
Das Ordnungsamt hatte erst im Dezember bei einer Kontrolle des Camps die Nichteinhaltung der Mindestabstände festgestellt. Die Ermittlung dazu verlief im Sande und blieb ohne weitere Konsequenzen.
Ein solches Vergehen oder eine mal falsch platzierte Maske -von unsere Seite aus geschenkt- aber das hohe Gut des Demonstrationsrechts darf nicht dazu missbraucht werden, jeden Sperrmüll- und Reifenhaufen unter den Schutz des Gesetzes zu stellen.
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