Maskenpflicht wird eingeschränkt!
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die generelle Maskenpflicht in der Innenstadt gekippt!
In der Begründung, die das Gericht gestern veröffentlichte, wird die Verfügung der Stadt, die generell und über 24 Stunden auf einer definierten Fläche Masken verpflichtend vorschreibt, als zu pauschal sowie unverhältnismäßig kritisiert und zudem als rechtswidrig bezeichnet.
Die Maskenpflicht bei Nacht hat ebenfalls auf keinen Fall Bestand, da ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. In der Nacht gilt keine Maskenpflicht mehr!
Die Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg, welche von unserem Gesundheitsreferenten Reiner Erben (die Grünen) am 29.10.2020 verabschiedet worden ist, sieht die Maskenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen vor.
Laut dieser ist ein Mindestabstand z. B. in Bereichen Kuhsee, Hochablass, beidseitig des Lechs und Wertachs, Friedberger Straße oder Ulmer Straße nicht gegeben, bei Tag wie bei Nacht.
In der „neuen“ Grünen Welt steht Gesinnung und Parteibuch vor Kompetenz. Ein Politikwissenschaftler als Gesundheitsreferent agiert in Augsburg, während Bayern einen Katastrophenfall ausruft.
Unsere Bürger sollten selbst entscheiden, wann ein Mindestabstand gegeben ist und in welcher Situation sie eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.