Die Semmeltaste abgeschafft, Parkgebühren erhöht. Im März 2022 hatte die Stadtregierung eine neue Parkgebührenordnung verabschiedet. Diese wurde nun nochmals erneuert und wieder gegen die Stimmen der AfD-Fraktion beschlossen. Nach der erneuten Änderung darf man jetzt in der Innenstadt gratis und unbegrenzt parken. Allerdings hat die Sache hat einen Haken.

Gratis Parken – das klingt so gar nicht nach einem Beschluss der schwarz-grünen autofeindlichen Stadtregierung. Tatsächlich dürfen jetzt viele Parkflächen laut geänderter Parkgebührenordnung kostenlos benutzt werden. Jedoch nicht von jedem Autofahrer und schon gar nicht von Ihnen, als Augsburger Bürger oder Kunde der Innenstadt, der von auswärts mit dem Auto anreist. Nein, nur Carsharing-Fahrzeuge von Firmen, die hiermit Profit erwirtschaften, dürfen auf diesen öffentlichen-, vom Steuerzahler finanzierten Flächen ihre Mietfahrzeuge abstellen und somit Gewinne einfahren. Ähnlich wie bei den E-Scootern, nur eben mit größeren Fahrzeugen.

Und falls sich nun jemand freut: „Super, wir teilen uns ja auch ein Fahrzeug mit der ganzen Familie und mit den Nachbarn“, der irrt. Von dieser neuen Regelung ausdrücklich ausgenommen ist privates Carsharing. Nur öffentlich zugängliches Carsharing genießt diese Privilegien.

Markus Striedl, Experte der AfD-Fraktion in Sachen Bau und Verkehr dazu:

„Wir als AfD stehen auch für ein Carsharing, dort wo es sinnvoll ist und verursachergerecht bezahlt wird, eben auch für stationsungebundenes Carsharing. Der Nutzer der Fahrzeuge hat dabei für die Parkflächen zu bezahlen. Die entgangenen Parkgebühren und somit Einnahmeverluste für die Stadt, dürfen nicht erneut durch Steuergelder subventioniert werden. So hat unsere Fraktion den Vorschlag eingebracht, dass eine Jahrespauschale pro Fahrzeug von den Anbietern entrichtet werden müsse, um die Parkplätze der Stadt, die Parkplätze der Bürger, nutzen zu dürfen.“

Diesem sinnvollen Vorschlag einer Gegenfinanzierung wurde von der schwarz-grünen Regierung natürlich wieder einmal kein Gehör geschenkt.

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