Gegen die Stimme des Vertreters der AfD, Friedrich Baur, beschloss der zuständige Ausschuss bereits im Februar den Modus zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf zwei Jahre zu verkürzen. Bundes- bzw. Landesrecht sehen eine Kontrolle nur alle drei Jahre vor. Dazu beantragte die Verwaltung die Schaffung einer zusätzlichen Mitarbeiterstelle. Nach Ansicht des AfD-Vertreters ist das Deutsche Waffenrecht bereits eines der stringentesten weltweit und braucht durch die Stadtregierung nicht noch zusätzlich verschärft werden. Rechtswidriger Waffengebrauch lässt sich durch zusätzliche Behördenkontrollen der Aufbewahrungsmodalitäten im eigenen Wohnumfeld in aller Regel kaum verhindern.
Dem Beschluss ging eine Anfrage der Fraktion von SPD/Linke des Stadtrates voraus, in der auch auf Rechtsextreme und Reichsbürger Bezug genommen wurde.
Auffallend ist eine starke Zunahme der Beantragung des kleinen Waffenscheines in den Jahren 2015 und 2016. Während 2012 noch weniger als 200 kleine Waffenscheine beantragt wurden, waren es 2016 sage und schreibe 938. Der Vertreter der AfD führte das auf die Zuwanderung in 2015 zurück. Offenbar ist damit ein Gefühl der Angst und Unsicherheit bei vielen Bürgern in der Stadt entstanden.
Ende 2021 waren 2.023 Augsburger im Besitz eines kleinen Waffenscheines. Es waren 476 gelbe Waffenbesitzkarten für Sportschützen und 1.994 grüne Waffenbesitzkarten für Jäger und 14 rote Waffenbesitzkarten für Sammler ausgegeben worden. Fast 9.000 erlaubnispflichtige Schusswaffen waren Ende 2021 in Augsburg registriert. Im Wesentlichen je zur Hälfte auf Sportschützen und Jäger.
Nach Meinung der AfD werden Besitzer legaler Waffen durch die Schulung der Waffensachkunde ausreichend im sicheren Umgang und Aufbewahrung mit ihren Waffen unterrichtet. Eine zusätzliche Bürokratisierung und Überwachung durch weitere Mitarbeiter in der Verwaltung ist weder nötig noch sinnvoll.
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