Medienberichte: „Teilweise dramatische Finanzlage bei Städten & Gemeinden“!
Herbst ist die Zeit des Finanzausschusses. Ob nun ein neuer Haushalt für das kommende Jahr (oder bei Doppelhaushalt, wie in Augsburg, für zwei Jahre), aufgestellt werden muss oder nur die aktuelle Haushaltslage der Planung als Nachtrag aktualisiert und beschlossen wird, irgend etwas davon ist „in Action“. Jedenfalls zeigt sich spätestens jetzt die Lage in den Kassen der Städte und Gemeinden – auch für die Stadträte. Für das laufende Haushaltsjahr 2024 schaut es für die Stadt Augsburg noch ganz passabel aus weil die sachkundig handelnde Kämmerei Rückstellungen für zu erwartende Wenigereinnahmen und befürchtete Mehrausgaben angelegt hat. Die Rückstellungen dürften ab dem neuen Haushaltsjahr 2025 aufgebraucht sein.
Kein Wunder dass die Finanzverwaltung sich jetzt derjenigen Organisationseinheiten annimmt, die Defizite produzieren und plant daher u.a. im Bereich des Fleischhygieneamtes, also für die von städtischen Bediensteten vorgenommene gesetzlich vorgesehene Tier- und Fleischuntersuchungen im Rahmen der Schlachtung, eine saftige Gebührenerhöhung in drei Schritten. Das bestehende Defizit von über einer halben Mio.€ p.a. soll so annähernd auszugleichen werden. Dabei besteht seit langem die rechtliche Vorgabe kostendeckende Gebühren zu erheben.
Nach dem städtischen Haushaltsansatz für 2024 stehen in dieser Orga-Einheit 390.000,-€ Einnahmen, Ausgaben i.H. von 908.000,-€ entgegen, mithin ein Fehlbetrag von 518.000,-€.
Was eine vollständige Kostendeckung für die hier ansässigen handwerklichen Metzgereibetriebe bedeutet, kann sich jeder ausmalen – eine glatte Verdoppelung der Gebühren.
Dazu hat sich der Vertreter der AfD im Finanzausschuss (vorher bereits im zuständigen Umweltausschuss) wie folgt geäußert:
Ein weiteres Haushaltsloch / Defizit versucht die Stadtregierung beim Fleischhygieneamt dahingehend zu schließen, indem kostendeckende Gebühren via Gebührenerhöhung beschlossen sind. Leider ist das der falsche Weg! Um kostendeckend Gebühren erheben zu können, muss der Aufwand, i.W. handelt es sich dabei um Personalausgaben, den rechtlichen Vorgaben angepasst werden. D.h. die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene angeführten und als Richtwerte zu verstehenden Untersuchungszeiten sind anzuwenden. Das bedeutet nach den vorliegenden Schlachtzahlen deutlich weniger als 80 Wochenstunden reine Untersuchungszeit. Dazu kommt noch Zeit für die in der Vorschrift nicht erfassten Arbeitsschritte sowie Urlaubs & Krankheitstage. Der Vertreter der AfD errechnete daraus einen Personalbedarf von vier Vollzeitstellen um rechtskonform die Tätigkeit auszuüben. Nur in diesem Umfang kann der Aufwand als Gebühren den Schlachthofbetreibern auferlegt werden können.
Der städtische Stellenplan weist im Bereich des FLHG-Amtes jedoch 8 Stellen auf. Daraus resultieren die hohen Ausgaben von über 900.000 € p.a.
Seitens der AfD wurde explizit deutlich gemacht, rechtskonform könnte nur Aufwand umgelegt werden, der nach der rechtlichen Vorgabe erforderlich ist. Die Beschlussvorlage zur Gebührenerhöhung wurde daher von unserer Seite abgelehnt.
Hinweis: Die im Gemeinschaftsrecht geltenden Mindestuntersuchungszeiten liegen noch deutlich unter den hier angesetzten maximal 80 Wochenstunden!
Dr. Friedrich Baur, Stadtrat AfD Fraktion

 

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