Wie Migration im deutschen Sozialsystem zur Staatsbürgerschaft führt und sich dort verstetigt – auch im Hinblick auf das damit verbundene Recht auf Familiennachzug

„Der schnelle Weg zum deutschen Pass“ war die Schlagzeile im Bayernteil der Augsburger Allgemeinen vom 16. August. Weiter liest man: „Deutschland bürgert immer mehr Ausländer ein“. „Eine Reform des Ausländerrechts beschleunigt den Trend und die Behörden ächzen unter der Antragsflut“.

Es ist nicht nur die aktuelle Gesetzgebung zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sondern in dieser Rechtsmaterie wird schon fast am laufenden Band „reformiert“, d.h. die Hürden für den Erwerb des deutschen Passes gesenkt. Anfang 2023 war es das Chancenaufenthaltsrecht und Ende 2023 das Fachkräfteeinwanderungsrecht. Das Aktuelle, i.W. von Abgeordneten der Ampel (und 12 von Die Linke), im Januar beschlossene und am 27. Juni in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts (StARModG)“, mit dem ein Erwerb des deutschen Passes (Einbürgerung) schon bei Vorliegen geringer Voraussetzungen regelmäßig nach fünf und bei besonderer Integrationsleistung bereits nach drei Jahren möglich ist. Die doppelte Staatsbürgerschaft, die eigentlich die Ausnahme sein sollte, wird jetzt bereits als Regel hingenommen. Das alles belastet die Ausländerbehörden in erheblichem Umfang.

Die Stadt Augsburg verlegt daher das Sachgebiet Migration und Aufenthalt (vormals Ausländeramt) an einen neuen Standort in der Schafweidstraße in Haunstetten und mietet dafür an die 3.500qm Bürofläche auf zig Jahre an.

Es sind aber nicht nur Rechtsänderungen, die die Stadt dazu veranlassen, das Sachgebiet, das in einigen Zuständigkeitsbereichen erst vor kurzem die Zusatzbezeichnung „Welcome Center“ erhielt, auszugliedern. Es geht auch um Schutz und Sicherheit und das nicht erst seit Mannheim & Solingen. Schutz, einmal für die dort tätigen Bediensteten und dann auch für die vorsprechenden Bürger. Damit hat es dann auch ein Ende mit dem Bürger als Teilnehmenden des Verwaltungshandeln wie man es in den letzten 30 Jahren versucht hat zu organisieren und kehrt zum Front- und Backoffice zurück – wie gesagt aus Sicherheitsgründen. Offenbar ist das Klientel mit dem man es im „Welcome Center“ zu tun hat doch nicht so pflegeleicht wie man uns drögen Steuermicheln immer vorzugaukeln versucht zumal behördliche Mitarbeiter meinen, sich hinter Tresen verschanzen zu müssen. Und dafür braucht es zusätzlich Platz und entsprechende räumliche Voraussetzungen, die am bisherigen Standort „An der Blauen Kappe“ nicht gegeben sind.

Zum StARModG:

Eine der jetzt niedrigen Voraussetzungen für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Bestreitung des persönlichen Lebensunterhalts und den der unterhaltsberechtigten Angehörigen (außer in Sonderfällen bei Personen die bereits seit vielen Jahren hier – von Stütze?? – leben), die trotzdem eingebürgert werden sollen (!).

Ein interessantes Beispiel für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts bei frisch Eingebürgerten benennt die Allgemeine in der Ausgabe vom 20. August (Lokalteil). Die beispielhaft interviewte neu eingebürgerte Frau arbeitet bei der Sozialorganisation „Tür an Tür“, die sich um zugewanderte Personen kümmert und aus dem städtischen Haushalt finanziert wird – aktuell mit einer Viertel Million € im Jahr. Womit sich der Kreis im Bereich der Zuwanderung im Sozialsystem mit der Einbürgerung schließt und verstetigt.

Info: Mit dem StARModG erhalten alle in Deutschland Geborenen, egal welchen Pass die Eltern haben, die hiesige Staatsbürgerschaft (die eine Abschiebung zwingend verhindert – auch die der Eltern). Ferner berechtigt die deutsche Staatsbürgerschaft, dem Vernehmen nach, regelmäßig zum Familiennachzug!

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