Dass auch Fahrradfahrer bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten so gut wie nie zu belangen sind, zeigt ein Fall vom 02.06.2022 in Augsburg. Laut Polizeibericht war um ca. 19:30 Uhr der Fahrer eines weißen Mercedes in der Hermanstraße verkehrsbedingt gezwungen, seinen PKW anzuhalten. Ein von hinten kommender Radler reagierte offenbar zu spät und streifte das Heck des Mercedes. Vom Fahrer des PKW auf den entstandenen Schaden angesprochen, flüchtete der Fahrradfahrer Richtung Wittelsbacher Park. Unfallflucht.

Da die besonders schnellen Elektrofahrräder im Straßenverkehr immer zahlreicher und somit auch polizeilich auch immer auffällig werden, spricht sich AfD Stadtrat Markus Striedl schon länger für ein Fahrradkennzeichen aus:
„Fahrradfahrer wollen vollwertige Verkehrsteilnehmer sein, benehmen sich aber leider vielfach im öffentlichen Verkehr wie die Axt im Walde. Wen stören schon rote Ampeln, Fußwege oder anhaltende Busse? Eine Strafverfolgung ist so gut wie ausgeschlossen, da, wie hier geschehen, sich im Zweifelsfall über Stock und Stein aus dem Staub gemacht wird.“

Aktuell werden Unfallschäden bei Fahrradfahrern von der Privathaftpflicht getragen, falls der Unfallverursacher denn eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Falls nicht, bleibt der Geschädigte bisweilen auf seinem Schaden sitzen, wenn beim Radfahrer nichts zu holen ist. Zudem ist den vielen Versicherten ohne Fahrrad nicht dauerhaft zuzumuten, dieses Risiko, welches mit einer Privathaftpflicht kaum etwas zu tun hat, mitzutragen.

Markus Striedl weiter: „Ein unbürokratisch zu organisierendes Versicherungskennzeichen wie bei E-Scootern oder Mofas wäre ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit. Außerdem würde es die Rowdys unter den Radfahrern identifizierbar machen und aus dem quasi rechtsfreien Raum zurück auf den Boden der Rücksichtnahme holen.“

Die AfD lässt Fahrrad-Rowdys nicht mehr ungeschoren davonkommen und setzt sich für die Einführung eines Fahrradkennzeichens ein.

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